Ein ausgewiesenes Spezialgebiet unserer Kanzlei ist die Beratung gemeinnütziger Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform. Aufgrund unserer besonderen Expertise im Stiftungsrecht, im Recht der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) und im Vereinsrecht sind diese Rechtsformen in unserer Beratungspraxis besonders häufig vertreten. In diesen Rechtsgebieten sind wir durch unsere Publikationen auch am wissenschaftlichen Diskurs beteiligt.
gGmbHs, Stiftungen und Vereine beraten wir sowohl im Gründungsvorgang und bei der Wahl der für Ihr Vorhaben besten Rechtsform als auch im Prozess der Anerkennung durch die Finanzbehörden.
Gemeinnützigkeitsrecht ist für uns nicht nur geschäftliches Betätigungsfeld, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung. Die Partner unserer Kanzlei sind als Stiftungsvorstände oder als Beiratsmitglieder in mehreren Stiftungen aktiv und kennen daher auch die Aufgabenstellungen der jeweiligen Organisationen aus der Praxis. Auch Fragen der Vermögensanlage und der Organisationsverfassung sind uns geläufig.
Teil unseres Engagements sind nicht nur die Tätigkeit in verschiedene Gremien aktiver gemeinnütziger Organisationen und die Veröffentlichung von zahlreichen Beträgen zum Gemeinnützigkeitsrecht, sondern auch die vergünstigte Beratung von gemeinnützigen Organisationen. Für gemeinnützige Körperschaften sind wir zu reduzierten Stundensätzen tätig und sind darüber hinaus aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Lage erhebliche Skaleneffekte durch effiziente Bearbeitung sicherzustellen. Gerne vereinbaren wir pauschale Honorare für Gründungs- und Anerkennungsberatung.
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