Steuerberatung

Im Bereich des Steuerrechts unterstützen wir Sie in allen unternehmerischen und privaten Belangen. Zu unseren Mandanten zählen vermögende Privatpersonen ebenso wie Freiberufler und Gewerbetreibende. Im unternehmerischen Bereich sind Kapital- und Personengesellschaften ebenso wie Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen unsere Mandanten.

Privatpersonen

Privatpersonen bedürfen in steuerlicher Hinsicht einer besonderen Betreuung. Viele Bereiche des täglichen Lebens sind steuerlich von Belang und vielfach kann eine klare Struktur durch einfache Veränderungen herbeigeführt werden.

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Mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen sind durch eine starke Verzahnung zwischen den wirtschaftlichen Belangen des Unternehmers und des Unternehmens gekennzeichnet.

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Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Krankenkassen, Eigenbetriebe von Gemeinden oder Beteiligungen der öffentlichen Hand weisen gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft vielfach Besonderheiten auf.

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International tätig Unternehmen

Das Steuerrecht ist komplex. Das gilt für jedes entwickelte Land der Erde und es gilt in zunehmendem Maße in den westlichen Industrieländern. Entsprechend wichtig ist die Steuerplanung im Bereich des internationalen Steuerrechts mit deutschem Bezug.

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Gemeinnützige Organisationen

Steuerberatung für gemeinnützige Organisationen stellt besondere Anforderungen. Das beginnt bereits bei der Implementierung gemeinnützigkeitsrechtlicher Strukturen und setzt sich in der täglichen Geschäftsführung fort.

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Ausgangspunkt unserer Beratungsleistungen sind Ihre unternehmerischen oder privaten Entscheidungen, für die wir ein möglichst steuereffizientes Umsetzungsszenario gestalten. Dabei verfahren wir nach der Ägide, Steuern zwar generell zu minimieren und zu strukturieren, jedoch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich die Besteuerung in einem sozialen Gemeinwesen nicht völlig vermeiden lässt. Wir raten daher nicht zu aggressivem Umgehen von Steuern, sondern zur Gestaltung der Fundamentaldaten in der Weise, dass möglichst geringe oder keine Steuern anfallen. Die steuerliche, zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung zu dieser Gestaltung bieten wir Ihnen gerne an.

Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuerklärungen ist Bestandteil der Leistungen unserer Kanzlei. Unsere besondere Funktion sehen wir in einer strukturierten Beratung im Hinblick auf die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer persönlichen Vermögensanlageentscheidungen. Insoweit ist "Steuerplanung" der Fokus unserer Tätigkeit. Die Ausübung Ihrer Wahlrechte im Rahmen des Jahresabschlusses und der Jahreserklärung und die proaktive Verarbeitung von Geschäftsvorfällen sind Ausfluss dieser Tätigkeit.

Betriebsprüfungen / Einspruchsverfahren / Finanzgerichtsprozesse

Will das Finanzamt steuerliche oder rechtliche Positionen nicht anerkennen, so kommt es zu unvermeidlichen Streitigkeiten im Rahmen der Betriebsprüfung, des Einspruchsverfahrens oder gar vor dem Finanzgericht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung führen wir die Verhandlungen mit dem Finanzamt in der Betriebsprüfung bzw. setzen Ihre Positionen im Steuerstreit durch. Vielfach lässt sich bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Einvernehmen herstellen. Wir streben eine vernünftige Lösung, möglichst außerhalb des Gerichtes an. Allerdings scheuen wir auch nicht den Zug durch die Instanzen, wenn die Behörden eine aus rechtlichen Gründen haltbare Position nicht anerkennen wollen.

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