Mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen sind durch eine starke Verzahnung zwischen den wirtschaftlichen Belangen des Unternehmers und des Unternehmens gekennzeichnet. Diese Ausgangssituation erfordert einen ganzheitlichen Beratungsansatz, den wir uns zu Eigen gemacht haben.

Die Steuerplanung des Unternehmens hängt eng mit der Entscheidung im Rahmen der Bilanzierung oder der Investition zusammen. Hier sind neben kurz- und mittelfristigen Effekten stets die langfristigen Auswirkungen von Entscheidungen zu berücksichtigen. Das beste "Steuersparmodell" ist nichts wert, wenn die gesparten Steuern um ein vielfaches von den Kosten der Implementierung oder den Kosten des "Exits" übertroffen werden.

Die Steuerplanung des Unternehmers hängt wiederum eng mit der gewählten Rechtsform des Unternehmens und der Steuerung der Ausschüttungen zusammen. Ob und inwieweit sich transparente steuerliche Strukturen (Personengesellschaften) oder eigene juristische Personen (Kapitalgesellschaften) steuerlich anbieten bedarf genauer Untersuchung. Aber auch bei bereits gewählten Strukturen ist die Überprüfung der Struktur und die Optimierung des Ausschüttungsverhaltens wesentlich für eine steuerliche Gestaltung im Sinne des Unternehmers.

Schließlich ist auch hier die Nachfolgeplanung ein wesentlicher Bestandteil unserer vorausschauenden Steuerplanung. Insoweit sind unsere steuerliche, erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung eng miteinander verwoben.

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