Eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben von Privatpersonen aber auch ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Lebens sind die Entscheidungen rund um Immobilien. Unser Schwerpunkt liegt im Immobilienrecht in der steuer- und unternehmenszentrierten Beratung.
Wir prüfen und erstellen Immobilienkaufverträge, Verträge über Belastungen und Rechte sowie Nutzungsverträge. Wir berücksichtigen bei entsprechender Beauftragung die steuerlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Implikationen dieser Verträge und beraten Sie im Hinblick auf die optimierte Gestaltung.
Steuerlich sind insoweit nicht nur eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer oder eine Überprüfung der laufenden Grundsteuer ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit, sondern auch die ertragsteuerliche Ausgestaltung der entsprechenden Verträge und Nutzungsverhältnisse. Schließlich kann bereits der Kaufvertrag selbst entscheidende Basis für die spätere steueroptimierte Nutzung der Immobilie legen.
Ein oft auch in erbrechtlicher Hinsicht gebrauchtes Instrument im Zusammenhang mit Immobilien sind Nutzungsrechte. Wir beraten sowohl bei der Implementierung als auch bei der Ausgestaltung und Auflösung solcher Rechte. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die steuerlichen Folgen dieser Entscheidungen oder stimmen uns insoweit mit Ihrem steuerlichen Berater ab.
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