Vereinsrecht

Vereine sind in der deutschen Rechtsordnung tief verwurzelt. Gleichwohl sind viele Bereiche des Vereinsrechts nur durch die Rechtsprechung erschlossen, während das Gesetz insoweit schweigt. Da Vereine in zahlreichen Bereichen des privaten und wirtschaftlichen Lebens eine zentrale Rolle spielen ist hier kompetenter Rechtsrat entscheidend. In vereinsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie umfassend und aus einer Hand auch zu erbrechtlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekten.

Vereinsgründung und laufende Beratung

Wir beraten Sie im Prozess der Gründung eines Vereins und unterstützen Sie sowohl bei der ersten Erstellung eines Konzepts wie auch bei der Gründung und Anmeldung des Vereins mit fachkundigem Rat. Um Konflikten bei der Leitung von Vereinen vorzubeugen und im schlimmsten Fall sogar einer in Uneinigkeiten wurzelnden Auflösung des Vereins entgegen zu wirken, ist eine durchdachte Satzung unerlässlich. Hierbei ist aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Zwecke und Tätigkeiten von Vereinen eine maßgeschneiderte Ausgestaltung, die die Besonderheiten des betreffenden Vereins im Auge behält, erforderlich. Es gilt, potenzielle Konflikte zu verhindern, bevor sie entstehen oder zumindest Lösungswege für deren Beilegung zu regeln. Die schlichte Nutzung von Formularen und das Abarbeiten von Checklisten zu Einhaltung von Mindestinhalten kann dieser Aufgabe im Regelfall nicht gerecht werden.

In der Vereinssatzung können viele absehbare oder auch generelle Fragen, die das Vereinsvermögen oder die Organe des Vereins betreffen, vorab geregelt werden. Punkte wie die Ausgestaltungen von Ämtern, die Arbeitsverhältnissen ähnlich oder tatsächlich als solche ausgestaltet sind, können eine vorgegebene Struktur erhalten, die im ganzen Verein gleichermaßen Geltung hat. Auch Regelungen über Themen, die zu Beginn des Vereinsbetriebs eventuell noch nicht bedacht werden wie die Haftungsrisiken von Leitungskräften kann so von vorn herein begegnet werden. Zudem ist es für die Nachhaltigkeit des Vereins wichtig, Regelungen über die Veränderlichkeit der selbst gegebenen Regeln im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorzusehen, um flexibel auf sich ändernde Verhältnisse reagieren zu können.

Gemeinnützigkeit

Die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung eines Vereines muss schon bei der Satzungserstellung stets im Auge behalten werden. Um diese zu gewährleisten ist es wichtig, die entsprechenden Vorgaben der Abgabenordnung strikt einzuhalten. Dies gilt auch bei der Ausgestaltung von Verträgen und bei der laufenden Vereinstätigkeit. Auch bei der Erstellung von Mittelverwendungsrechnungen und der Abstimmung mit der Finanzverwaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

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