Stiftungen sind sowohl ein Instrument der Vermögensnachfolge und insoweit im Rahmen der erbrechtlichen Beratung von Bedeutung. Vor allem aber sind Stiftungen das bedeutendste Gestaltungsmittel zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke. Wesentlicher Anwendungsbereich der Stiftungen ist das dem Gemeinwohl verpflichtete Mäzenentum - sei es unter Lebenden oder von Todes wegen.
Wir beraten Sie von der Planung über die Gründung bis hin zur Verwaltung und laufenden rechtlichen und steuerlichen Betreuung der Stiftungen. In enger Abstimmung mit der jeweils zuständigen Stiftungsbehörde und mit der zuständigen Finanzbehörde schaffen wir die Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihrer Ziele.
Gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen treten auch im Zusammenspiel mit anderen Rechtsformen, etwa dem Verein oder der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) auf. Auch kann es sich anbieten, bestimmte Teile der Betätigung aus einer Stiftung in eine andere Rechtsform zu übertragen. Die Lösung dieser Problemstellung, auch in Verbindung mit steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen oder erbrechtlichen Erfordernissen ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
Der Prozess der Stiftungsgründung beginnt bereits mit der Konkretisierung der Pläne, die der Stifter verwirklichen möchte. Hier entscheidet sich, welche Form der Stiftungserrichtung, unter Lebenden, von Todes wegen, selbständige oder unselbständige Stiftung gewollt oder geeignet ist. Besonderes Augenmerk ist bei der Stiftungsgründung auf die Erstellung der Stiftungssatzung zu richten, da sie den Geist des Stifterwillens wiedergeben soll. Die nachhaltige Umsetzung des Stifterwillens erfordert eine enge Abstimmung der Satzung mit der zuständigen Stiftungsbehörde und ggf. der zuständigen Finanzbehörde.
Die Bundesländer haben das jeweilige Stiftungsrecht individuell geregelt. Aus unserer langjährigen Praxis sind uns die Besonderheiten der Landesstiftungsgesetze bekannt. Auch stehen wir mit zahlreichen Stiftungsbehörden im Kontakt, um das gewünschte Vorhaben zügig voranzubringen.
Die Stiftungsgründung umfasst jedoch noch mehr. Denn die spätere aktive Tätigkeit der Stiftung ist bereits in ihrer Stiftungssatzung angelegt. Eine erfolgreiche Stiftung benötigt satzungsmäßige Strukturen, die ihr eine flexible, aber gleichwohl vom Stifterwillen getragene Zweckverwirklichung ermöglichen. Dies zu vereinen ist das Ziel unserer Beratung.
Die laufende Stiftungsverwaltung ist grundsätzlich Aufgabe der Stiftungsorgane. Diese können jedoch auf vielfältige Art und Weise auf unsere Beratungsleistungen zurückgreifen. Dies beginnt bei Routineaufgaben, wie der Erstellung des Stiftungsberichtes und der Mittelverwendungsrechnung. Wir beraten aber auch bei laufenden stiftungsrechtlichen oder gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen der Stiftungsverwaltung auftreten können. Dies betrifft auch Fragen der wirtschaftlichen Betätigung von Stiftungen. Hier beraten wir in stiftungs- und steuerrechtlicher Hinsicht und weisen auf Freibeträge und Obergrenzen der Betätigung sowohl aus gemeinnützigkeitsrechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht hin, erläutern Rücklagenhöhe und Rücklagenbildung. Im Laufe der Jahre einer auf einen „ewigen“ Zeitraum angelegten Stiftung kann die Notwendigkeit von Strukturänderungen entstehen. Hier beraten wir im Hinblick auf im Rahmen des originären Stifterwillens mögliche Satzungsänderungen und koordinieren die Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht. Daneben erarbeiten wir optimierte Strukturen, sowohl aus steuerlicher Sicht als auch im Hinblick auf die zu verwirklichenden Zwecke.
Wir beraten und betreuen Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen. Dabei berücksichtigen wir gesellschaftsrechtliche und steuerliche Implikationen bei der Erfüllung gemeinnützigkeitsrechtlicher Erfordernisse. Gründungsvorhaben begleiten wir vor der Gründungsidee über die Satzungsgestaltung und Abstimmung mit den betroffenen Behörden bis hin zur laufenden Betreuung und Optimierung auch in Bezug auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe.
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