Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Krankenkassen, Eigenbetriebe von Gemeinden oder Beteiligungen der öffentlichen Hand weisen gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft vielfach Besonderheiten auf. Das betrifft nicht nur vertragliche Strukturen, sondern in weiten Bereichen auch die Steuer. So bestehen Sonderregelungen im Bereich der Körperschaft- und Gewerbesteuer, aber insbesondere auf Ebene der Umsatzsteuer sind hier Spezifika zu beachten.

§ 2b UStG zwingt Körperschaften des öffentlichen Rechts, ihre Prozesse (spätestens) zum 31.12.2022 an die neue Rechtslage angepasst zu haben. Hilfreich – und im Steuerstreitfall elementar – ist die Existenz eines Tax Compliance Systems. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines solchen Systems.

Unsere langjährige Erfahrung mit diesen Organisationsformen ermöglicht uns eine zielorientierte und strukturierte Beratung, die alle juristischen und steuerlichen Aspekte mit einbezieht. Oftmals können über strukturelle Lösungen und Umstellungen wesentliche steuerliche Belastungen vermieden oder gemindert werden.

Konkurrentenklagen sind sowohl im Ertragsteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht anzutreffen. Sie können öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Träger in schwere Bedrängnis bringen. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir die Erfolgsaussichten solcher Klagen abschätzen oder Verteidigungsstrategien entwickeln.

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