Das Steuerrecht für international tätige Unternehmen ist insbesondere das nationale Steuerrecht für Auslandsbeziehungen. In Deutschland das AStG einerseits und das deutsche Internationale Steuerrecht, das seinen Niederschlag in den Doppelbesteuerungsabkommen gefunden hat.
Das Steuerrecht ist komplex. Das gilt für jedes entwickelte Land der Erde und es gilt in zunehmendem Maße in den westlichen Industrieländern. Entsprechend wichtig ist die Steuerplanung im Bereich des internationalen Steuerrechts mit deutschem Bezug. Wir arbeiten insoweit eng mit Ihren jeweiligen Beratern im Ausland zusammen oder koordinieren steuerrelevante Fragestellungen mit Auslandsbezug. Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht und das deutsche internationale Steuerrecht stellen wir in diesem Zusammenhang dar und entwickeln Strukturen für eine steuereffiziente Umsetzung Ihrer Auslandsaktivitäten aus Sicht des deutschen Steuerrechts.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Zusammenarbeit mit US- amerikanischen und kanadischen Kanzleien und in der Betreuung amerikanischer und kanadischer Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften in Deutschland. Unsere Tätigkeit umfasst auch steuerliche Fragestellungen mit Bezug auf die Schweiz, Frankreich, Südafrika und zahlreiche andere Länder.
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